Herr Rechtsanwalt Michael-Lars Witt, zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ist für die Bereiche gewerbliches und Wohnungsmietrecht, privates Baurecht und Grundstücksrecht innerhalb der Kanzlei zuständig. Er war zunächst rund 4 Jahre als Einzelanwalt unter anderem für mittelständische Berliner Bauträger sowie Hausverwaltungen tätig und in diesem Zusammenhang intensiv mit Problemen des Immobilienrechts im weitesten Sinne beschäftigt. Seit 01.03.1994 ist er in der Kanzlei Richter & Witt ausschließlich für diesen Bereich zuständig. 
Herr Rechtsanwalt Witt bearbeitet ferner sämtliche Probleme, die Pkw-Kaufverträge, Leasingverträge und Kfz-Reparaturen betreffen. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht beschäftigt er sich intensiv mit sämtlichen Belangen der Personenversicherung.
Dies sind unter anderem die Bereiche:
  • Lebensversicherung,
  • Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • Unfallversicherung
  • private Rentenversicherung
  • und private Krankenversicherung.
  • Herr Rechtsanwalt Witt ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Versicherungsrecht sowie Mietrecht und Wohneigentumsrecht im Deutschen Anwaltsverein.