Herr Rechtsanwalt Gerhard Richter ist primär in den Bereichen Verkehrs- und Versicherungsrecht sowie im Arbeitsrecht tätig. Er ist zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht.
In seinem beruflichen Werdegang leitete er zunächst zwei Jahre die Schadensabteilung einer größeren Versicherungsgesellschaft und baute dann innerhalb von weiteren zwei Jahren in seiner Tätigkeit als ADAC-Syndikusanwalt einen Kanzleistandort auf.
Seit dem 01.03.1994 ist er in der Kanzlei Richter & Witt intensiv mit
  • dem Arbeitsrecht (insbesondere Kündigungsschutzklagen),
  • dem Verkehrsrecht (Unfallabwicklung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafrecht)
  • und Versicherungsrecht (Haftpflicht, Kasko, Hausrat, Wohngebäude)
  • befasst.
    Herr Rechtsanwalt Richter ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Verkehrs- und Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein, Schwacke-Vertragsanwalt, AvD Vertrauensanwalt sowie Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses für Versicherungsrecht Berlin / Brandenburg.