
Die Kanzlei Richter & Witt existiert in dieser Form seit dem 01.03.1994
Alle Anwälte verfügen über langjährige Beratererfahrung. Wir vertreten Unternehmen sowie Einzelpersonen in sämtlichen Bereichen des Arbeits-, Verkehrs- und Versicherungsrechts, Mietrechts und selbstverständlich auch des Vertragsrechts.
Verschiedene Rechtsschutzversicherungen empfehlen unsere Kanzlei darüber hinaus als Ansprechpartner in nahezu sämtlichen Problembereichen. Für einige Versicherungsgesellschaften erfolgt ferner die Prozessvertretung durch uns. Eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei stellt der Bereich des konsequenten Mahn- und Inkassowesens dar. Gerade in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit ist es unabdingbar, dass vertragliche Ansprüche auch durchgesetzt werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jeder Zeit über unsere beiden Kanzleistandorte in Berlin und Potsdam zur Verfügung. Besonderen Wert legen wir darauf, dass Sie jederzeit einen konkreten Ansprechpartner erhalten.